Mitglied werden in der Partei: „DEUTSCHE SÄKULAR-HUMANISTISCHE ALLIANZ“

(DSHA)

 

Die „Deutsche-säkular-huamnistische-Allianz“ ist eine 2009 von den Bundesbürgern Dicker Christian, Manfred Schwaller und Thomas Granel gegründete Weltanschauungspartei, die auf den Fundamenten des Humanismus, des Säkularismus, des Atheismus, des Laizismus, der Aufklärung und der Wissenschaft beruht!!!

Kernziele der Partei sind die Konsequente Trennung von Staat und Kirche/Religion/Religionsgemeinschaften, die Verankerung des Staatslaizismus im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Einführung einer laizistische EU-Verfassung und die Auseinandersetzung mit dem religiösen Fundamentalismus/Extremismus und Terrorismus und die Förderung der Naturwissenschaften!!!

 

Beitrittserklärung:

 

Hiermit erkläre ich:                                                                                      

 

Name, Vorname:                                                                                             .

 

meinen Eintritt in die Partei „Deutsche Säkular-humanistische Allianz“ als:

 

    Ordentliches Vollmitglied

    Parteiloser Sympathisant

    Doppelmitglied (Mitglieder anderer Parteien)

 

Zutreffendes bitte ankreuzen! (Erklärungen zur Mitgliedschaft auf Seite 2)

 

Weitere Angaben zu meiner Person:

 

Geburtsdatum:                                                                                                 .

 

Straße, Hausnummer:                                                                                      .

 

Postleitzahl, Wohnort:                                                                                     .

 

Bundesland:                                                                                                     .

 

Telefonnummer:                                                                                              .

 

E-Mail-Adresse:                                                                                              .

                                                                                                                                                                                                                                            

Ort, Datum:                                                                                                     .

 

Unterschrift:                                                                                                    .                                                                                                                                                                                            

 

 

Erklärungen zur

Vollmitgliedschaft/Sympathisantenregelung/Doppelmitgliedschaft in anderen Parteien:

 

 

Grundsätzliches:

 

Die Gründer der Partei „Deutsche-säkular-humanistische Allianz“ (DSHA) haben beschlossen neben der Vollmitgliedschaft auch Gastmitgliedern (Sympathisanten) und Mitgliedern anderer Parteien (Doppelmitgliedschaft) großzügige Möglichkeiten für ein Engagement in unserer Partei zu ermöglichen.

Unser Ziel ist es, viele Menschen für unsere Überzeugungen, für unsere Ideen und Ziele zu begeistern und zu gewinnen.

Dabei ist uns bewusst, dass ein mögliches Engagement und die Mitwirkung in unserer Partei zu gesellschaftlichen, ökonomischen, familiären oder anderen Nachteilen kommen kann, deshalb haben wir (Die Parteigründer) beschlossen, neben der Vollmitgliedschaft Gastmitgliedern (Sympathisanten) und Mitgliedern bereits existierender Parteien großzügige Möglichkeiten für dein Engagement und für die Mitwirkung in unserer Partei ermöglicht.

 

Folgende Punkte haben uns dazu bewegt:

 

1.Bürgerinnen und Bürger für unsere Überzeugungen, für unsere Ideen und für unsere Ziele, für ein Engagement und die Mitarbeit in unserer Partei zu gewinnen, die beispielsweise aufgrund ihres Arbeitsplatzes konfessionell gebunden sind, die aber dennoch mit unseren Ideen und politischen Überzeugungen sympathisieren, aber durch die Zugehörigkeit und durch das Engagement in unserer Partei ihre Arbeitsplätze gefährden würden.

 

2.Bürgerinnen und Bürger für unsere Überzeugungen, für unsere Ideen und für unsere Ziele, für ein Engagement und die Mitarbeit in unserer Partei zu gewinnen, die aus gesellschaftlichen, sozialen, familiären, politischen oder sonstigen Zwängen nicht unserer Partei beitreten können, wenn daraus resultierend Repressalien zu erwarten sind.

 

3.Bürgerinnen und Bürger für unsere Überzeugungen, für unsere Ideen und für unsere Ziele, für ein Engagement und die Mitarbeit in unsere Partei zu gewinnen, die in parteipolitisch neutralen Verbänden und Organisationen engagiert sind.

 

 

 

4.Aufgrund der Tatsache, dass sich die Deutsche Säkular-humanistischer Allianz als Weltanschauungspartei auf ihre Kernziele konzentriert und (noch) nicht zu  Lösungen der ökonomischen, ökologischen, sozialen, finanziellen und gesellschaftlichen Probleme Stellung bezieht und auch keine politischen Lösungen anbietet, ist das Engagement von Menschen, die bereits Mitglied in anderen Parteien sind aber unsere politischen und weltanschaulichen Ziele überzeugen und teilen,  in der „Deutschen Säkular-humanistischen Allianz“ unerlässlich und wird durch die Partei, durch Doppelmitgliedschaftsregelungen großzügig gefördert!     

 

5.Bürgerinnen und Bürger für unsere Ideen, für unsere politischen, ideologischen und weltanschaulichen Überzeugungen zu gewinnen, die weder politische oder weltanschauliche  Ambitionen besitzen, sich aber trotzdem frei von parteipolitischen Zwängen engagieren wollen!

 

6.Konfessionell gebundene Bürgerinnen und Bürger(unabhängig ihrer Konfessionszugehörigkeit) die sich in unserer Partei engagieren und mitwirken wollen, sind herzlich willkommen, sofern sie die (weltanschaulichen) und ideologischen Überzeugungen und Fundamente  der Partei akzeptieren, Zuwiderhandlungen haben den Parteiausschluss zu Folge. 

 

§5 Gastmitglieder (Sympathisanten)

 

(1) Menschen, die sich für die politischen Ziele und Projekte der Partei engagieren, ohne selbst Mitglied zu sein, können in Gliederungen und Zusammenschlüssen der Partei mitwirken und ihnen übertragenen Mitgliederechte als Gastmitglieder wahrnehmen. Über die Übertragung von Mitgliederechten und deren Umfang entscheiden die jeweiligen Gliederungen und Zusammenschlüsse.

 

(2) Nicht auf Gastmitglieder übertragbare Rechte sind:

 

a) das Stimmrecht bei Mitgliederentscheiden

b) das Stimmrecht bei Entscheidungen über Satzungsangelegenheiten, über Finanzordnungen, Finanzpläne, die Verwendung von Finanzen und Vermögen und über Haftungsfragen.

c) das passive Wahlrecht bei Wahlen zu Vorständen, Schieds- und Finanzrevisionskommissionen sowie bei Wahlen zu Vertreterversammlungen zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften.

d) das aktive Wahlrecht bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften.